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Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB

Eine meiner Aufgabenschwerpunkte liegt darin, den Verkehrswert nach § 194 BauGB für ein unbebautes bzw. bebautes Grundstück zu schätzen. Der Verkehrswert hängt u. a. von folgenden Faktoren ab:

 - Marktgeschehen auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt

 - Zeitpunkt der Bewertung (Bewertungsstichtag)

 - Wertbeeinflussende Rechte und Belastungen (Dienstbarkeiten, Baulasten usw.)

 - Lage (Verkehrsanbindung, attraktive Wohn- und Geschäftslage sowie Umwelteinflüsse usw.)

 - Entwicklungszustand bei unbebauten Grundstücken

 

 - Planungsrechtliche Zulässigkeit im Sinne des Baurechts

 

 - baulicher Zustand, Gebäudeart, Ausstattung und Qualität, Baujahr usw. (bei bebauten Grundstücken)

Die oben genannten Faktoren sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die Komplexität in der Immobilienwertermittlung vermitteln. Gern übernehme ich die Verantwortung und bewerte Ihr (un) bebautes Grundstück. Darüber hinaus gebe ich Ihnen einen transparenten Überblich über das Marktgeschehen in Ihrer Region. 

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