Leistungsbereiche
Verkehrswertermittlung
Eine meiner Hauptaufgaben besteht darin, den Verkehrswert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks gemäß § 194 BauGB zu ermitteln. Der Verkehrswert wird dabei von verschiedenen Faktoren beeinflusst, darunter:
Marktentwicklung auf dem Grundstücks- und Immobilienmarkt
Bewertungsstichtag (Zeitpunkt der Wertermittlung)
Rechte und Belastungen, wie Dienstbarkeiten, Baulasten usw.
Lage, einschließlich Verkehrsanbindung, Attraktivität als Wohn- oder Geschäftsstandort und Umwelteinflüsse
Entwicklungszustand bei unbebauten Grundstücken
Planungsrechtliche Rahmenbedingungen gemäß Baurecht
Baulicher Zustand, Art des Gebäudes, Ausstattung, Qualität, Baujahr usw. bei bebauten Grundstücken
Diese Faktoren verdeutlichen die Vielschichtigkeit und Komplexität der Immobilienwertermittlung.
Ich übernehme gerne die Verantwortung für die Bewertung Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks und liefere Ihnen eine fundierte Einschätzung. Zusätzlich biete ich Ihnen einen transparenten Überblick über die Marktentwicklung in Ihrer Region.
Wohnflächenberechnung
Die Wohnflächenberechnung ist ein zentraler Bestandteil der Immobilienbewertung und wird insbesondere bei der Vermietung, dem Verkauf oder der Finanzierung von Wohnraum herangezogen. Sie erfolgt auf Basis der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder anderer rechtlicher Grundlagen und berücksichtigt dabei die tatsächliche Nutzung und Ausstattung der Räume.
Wesentliche Aspekte der Wohnflächenberechnung:
Einbeziehung der Räume: Zur Wohnfläche zählen alle Flächen, die zu Wohnzwecken genutzt werden, wie Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Bad. Auch Nebenräume, wie Flure und Abstellräume innerhalb der Wohnung, werden berücksichtigt.
Abgrenzung von nicht anrechenbaren Flächen: Keller, Heizungsräume, Garagen oder Abstellräume außerhalb der Wohnung gehören in der Regel nicht zur Wohnfläche.
Balkone, Terrassen und Loggien: Diese werden üblicherweise nur anteilig (z. B. zu 25 % oder 50 %) in die Wohnflächenberechnung einbezogen, abhängig von ihrer Nutzbarkeit.
Dachschrägen und Raumhöhen: Räume mit Dachschrägen werden ab einer lichten Höhe von 2 Metern vollständig angerechnet. Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe zählen nur zu 50 %, und unter 1 Meter Höhe bleiben sie unberücksichtigt.
Berechnungsmethode: Die Wohnfläche wird auf Grundlage der Grundrisse und baulichen Gegebenheiten mit präzisen Messungen oder Planunterlagen ermittelt.
Eine korrekte Wohnflächenberechnung ist essenziell, um Missverständnisse oder rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden und eine faire Grundlage für Preis- oder Mietvereinbarungen zu schaffen
Bewertung von Rechten und Belastungen
In der Immobilienbewertung werden Rechte und Belastungen berücksichtigt, wenn sie die Nutzung des Grundstücks, Wohnhauses oder anderer Immobilien einschränken und im Grundbuch, Abteilung II, laufende Nummer, dinglich gesichert sind. Diese Rechte und Belastungen können vielfältig sein und umfassen typischerweise:
Leitungsrechte (z. B. für Strom- oder Gasleitungen)
Nießbrauchrechte
Wohnrechte
Nutzungsrechte
Erbbaurechte
Rückauflassungsvormerkungen
Die Bewertung dieser Rechte und Belastungen erfolgt in der Regel im Rahmen der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB. Dabei werden sie als objektspezifische Grundstücksmerkmale (boG) gesondert erfasst und wertmäßig berücksichtigt.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, ausschließlich die genannten Rechte oder Belastungen unabhängig vom Verkehrswert zu bewerten und auszuweisen. Wenn Sie dazu Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Beratung im Grundstücksverkehr des privaten Bereichs
Seit über 15 Jahren bin ich im Bereich Grundstücksverkehr für eine öffentliche Einrichtung tätig. Dieser Aufgabenbereich ist äußerst vielseitig und umfasst unter anderem folgende Tätigkeiten:
Beratung bei grundstücksbezogenen Anliegen, wie Überbauungen, Einfriedungen oder Arrondierungen
Führen von Vertragsverhandlungen im Rahmen von Grundstücksgeschäften
Abschluss und Nachbetreuung notarieller Kaufverträge, einschließlich der Begleitung bis zur Grundbucheintragung
Erbenrecherche, soweit erforderlich (ohne Gewähr auf Erfolg)
Eintragung und Löschung von grundbuchlichen Belastungen
Sollten Sie Fragen zu einer der genannten Tätigkeiten haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich unterstütze Sie professionell und umfassend, von der Vertragsverhandlung bis hin zur vollständigen Grundbucheintragung. Bitte beachten Sie jedoch, dass meine Beratungsleistung keine rechtliche Beratung darstellt, sondern auf eine außergerichtliche und praxisorientierte Lösung abzielt.